Mileuschutz für den Weitlingkiez zum Greifen nah

Milieuschutz im Weitlingkiez hat eine echte Chance und steht kurz vor der Entscheidung im Bezirksamt Lichtenberg. Die in Auftrag gegebene Studie empfiehlt jetzt dem Bezirksamt, eine entsprechende soziale Erhaltungsverordnung förmlich festzulegen. Danke an die Milieuschutzinitiative für Ihren Einsatz und den Einwohnerantrag, Danke der Linksfraktion in der BVV für die Unterstützung von Beginn an und danke den Bezirksverordneten der Grünen! Und ich freue mich, dass auch die SPD-Fraktion am Ende mit dabei war. Gemeinsam gehts halt besser. R2G macht vielleicht doch den Unterschied.


Was bedeutet der Milieuschutz für Mieter/innen bzw. Eigentümer/innen?

Eigentümer/innen von Wohnungen im Milieuschutzgebiet müssen den Rückbau von Gebäuden (Abriss) sowie die Veränderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen beantragen und genehmigen lassen. Die Bezirksverwaltung kann diese Anträge ablehnen oder an Auflagen binden.

Solche Auflagen können sein:
- Begrenzung des Modernisierungsumfangs: z.B. Panoramafenstern, Aufzug, zweites Bad, Fußbodenheizung
- Untersagung von Grundrissänderungen wie die Zusammenlegung von Wohnungen
- Untersagung von Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe- oder Ferienwohnungen
- Untersagung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (Umwandlungsverordnung)

Zudem eröffnen soziale Erhaltungssatzungen dem Bezirk die Möglichkeit, bei Veräußerung von Grundstücken von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.