Rede zur steuerfreien Corona-Sonderzahlung
Ende November 2021 gab es ein Tarifergebnis bei den Tarifverhandlungen zwischen der TdL und den Gewerkschaften.
Ein Teilergebnis ist die steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis spätestens März 2022 für alle Tarifbeschäftigten, 650 Euro für Azubis, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten.
Die Koalition möchte, dass zusätzlich zu unseren Tarifbeschäftigten auch unsere Beamtinnen und Richterinnen diese Sonderzahlung steuerfrei bekommen. Daher brauchen wir nun diese gesetzliche Grundlage, damit die bundesrechtlichen Regelungen zur Steuerfreiheit solcher Prämien genutzt werden können.
Und wir befinden uns in der vorläufigen Haushaltswirtschaft. Mit dem Gesetz entsteht nun die rechtliche Verpflichtung, damit ist die Corona Sonderzahlung auch während einer vorläufigen Haushaltswirtschaft zahlbar.
Laut Senatsfinanzverwaltung bedeutet das in Zahlen:
95,8 Mio Euro für Tarifbeschäftigte
1,1 Mio Euro für Azubis
69,8 Mio Euro für Beamtinnen und Richterinnen
Insgesamt werden also bis zum März 2022 166 Mio Euro als steuerfreie Corona Sonderzahlung allen Berliner Beschäftigten in der Verwaltung überwiesen.
Das ist natürlich eine gute Sache. Deshalb prüft die Koalition auch, wie Beschäftigte von Zuwendungsempfangenden des Landes Berlin ebenfalls diese Coronaprämie erhalten können.
Für die Koalition ist es eine Selbstverständlichkeit, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich für die Beamtinnen und Richterinnen zu übernehmen und hiermit die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Und das wird nicht nur die Coronaprämie betreffen, sondern auch das gesamte Tarifergebnis mit der linearen Entgelterhöhung ab Dezember 2022 mit 2,8 Prozent.
Es gab mal andere Zeiten in Berlin und ich bin froh, dass wir in der letzten Wahlperiode viel geschafft haben. Zur Erinnerung:
In den vergangenen Jahren haben wir bei der Übernahme der Tarifabschlüsse in den Beamtenbereich jedes Jahr mehr als 1 % draufgeschlagen und den Termin der Umsetzung Schritt für Schritt bis in den Januar vorgezogen, um am Ende der letzten Wahlperiode zumindest den Durchschnitt der anderen Länder zu erreichen.
Das ist gelungen. Berlin war in 2016 Schlusslicht der Beamtenbesoldung und belegt im Jahr 2021 den 6. Platz unter den Ländern. Der Rückstand zur Besoldung im Bund betrug 2016 mehr als 10 Prozent, im Jahr 2021 waren es nur noch 2,5 %. Und Berlin zahlt inzwischen besser als Brandenburg. Und das alles sogar ohne die Einberechnung der Hauptstadtzulage.
Die neue Koalition hat sich zur Aufgabe gemacht, da nicht wieder zurückzufallen und mindestens diesen Durchschnitt der Länder zu halten.
Zum Abschluss möchte ich mich bei allen Beschäftigten in der Berliner Verwaltung bedanken. Die Verwaltung hat mit der Pandemie neuen Herausforderungen begegnen müssen. Viele Pandemiestäbe wurden eingerichtet, die Gesundheitsämter arbeiten am Limit, Ämter mit Publikumsverkehr wie die Bürgerämter mussten Lösungen zur Bearbeitung der Anliegen finden, alle mussten erstmal ihre Arbeit umstellen und anpassen, damit die Berlinerinnen und Berliner sich weiter auf die Verwaltung verlassen können. Und natürlich hat die Pandemie auch private Auswirkungen. Bitte fühlen Sie sich alle mit meinem Dank angesprochen.
Das Gesetz wird am Mittwoch im Hauptausschuss behandelt und dann voraussichtlich in der nächsten Plenarsitzung beschlossen.
Die gesamte Rede von mir gibt es hier zu sehen.