Deutsche Wohnen & Co enteignen ist rechtlich möglich
Guter Tag für Berlin und die Mieter*innen in unserer Stadt: Die Kommission macht den Weg frei für die Umsetzung des Volksentscheids.
Wovon wir schon immer überzeugt waren, hat die Kommission bestätigt: Deutsche Wohnen & Co enteignen nach Art.15 GG ist rechtlich möglich, verhältnismäßig, finanziell leistbar und geeignet, um für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.
Es gibt nun keine Ausreden mehr: der Volksentscheid muss umgesetzt werden. Die Berliner*innen haben sich entschieden. Alle demokratischen Parteien sind an dieses Votum gebunden.
Die Kommission liefert die notwendige Substanz, um nun zügig ein Gesetz zu erarbeiten und zu beschließen. Dafür bieten wir gerne unsere Unterstützung und Expertise an. Der Senat steht in der Pflicht die gesetzliche Grundlage für die Vergesellschaftung von Wohnraum zu schaffen.