100 Jahre Frauenwahlrecht

Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden. Das ist ein Anlass zur Freude und mein Dank gilt allen, die dafür hart gekämpft haben.

Wir streiten für gleiche politische und soziale Rechte für alle – unabhängig von der Herkunft.

»Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.«

Dieser Passus im Aufruf »an das Deutsche Volk« vom Rat der Volksbeauftragten vom 12. November 1918 ist die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland. Das Wahlrecht gehört zu den elementaren demokratischen Grundrechten.