Senat füttert Bürokratiemonster

Freie Träger, die für ihre soziale Arbeit Zuwendungen vom Land Berlin empfangen, beklagen seit langem den hohen bürokratischen Aufwand um diese zu beantragen und abzurechnen. Deshalb wurde bereits unter Rot-Grün-Rot eine Reform des Zuwendungsrechts in Angriff genommen. Der CDU/SPD-Senat hatte dann 2023 beschlossen, diesen Prozess weiterführen zu wollen, zumal auch der Rechnungshof empfiehlt, „bei längerfristigen Förderbedarfen anstelle von fortgesetzten Projektförderungen institutionelle Zuwendungen zu gewähren."

Die heute von Sozialsenatorin Kiziltepe und Finanzsenator Evers vorgestellten Vorschläge zur Reform des Zuwendungsrechts bleiben deutlich hinter den Intentionen und Ansprüchen derselbigen zurück. Die Empfehlungen des Rechnungshofes werden in den Wind geschlagen. Das ist nicht nachvollziehbar. Beratungsstellen wie Schuldner- und Insolvenzberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung u.a. werden auch in Zukunft dringend benötigt. Daher ist hierfür eine institutionelle Förderung angebracht, um die Beteiligten von bürokratischem Aufwand zu entlasten und die Freien Träger ihre ohnehin eingeschränkten Ressourcen vor allem in die soziale Arbeit stecken können.

Hier geht es zur Presseerklärung: https://www.linksfraktion.berlin/.../mehr-mut-bei-der.../