
Der Mietendeckel wirkt
Ab heute tritt die Mietabsenkung bei überhöhten Mieten in Kraft
Zu hohe Mieten sind ab diesem Tag verboten. Vermietende müssen von sich aus überhöhte Mieten absenken. Dies ist der Fall, wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der Mietobergrenze beträgt. Einige Vermieter – insbesondere die landeseigenen Wohnungsunternehmen- haben die Absenkung bereits angekündigt oder vollzogen.
Wer wissen möchte, wie viel weniger ab jetzt die eigene Miete betragen müsste, benutze den Mietendeckelrechner
Sozial- und Mietrechtsberatung in Lichtenberg
Jurist David Fischer führt seit Januar 2018 eine kostenlose Beratung zu Sozial- und Mietrechtsfragen durch. Diese ersetzt keine anwaltliche Vertretung, es kann aber eine Einschätzung in Ihrer Angelegenheit gegeben werden und Sie erhalten Tipps, welche Schritte zu unternehmen sind.
Bitte melden Sie sich persönlich, per E-Mail (team@hendrikjeklein.de) oder telefonisch (030-98565362) eine Woche vorher an. Die Sprechstunde findet in der Regel jeden zweiten Montag im Monat in der Zeit von 16 bis 18 Uhr im Bürgerbüro Hendrikje Klein und Harald Wolf, Alfred-Kowalke-Straße 14, 10315 Berlin, statt.