Mehr Wirksamkeit und Transparenz in der direkten Demokratie

Ein großer wichtiger Schritt: Rot-Rot-Grün ändert das Abstimmungsgesetz: Für mehr direkte Demokratie und transparentere Verfahren

Danke an meinen Kollegen Michael Efler für seinen starken Einsatz!

Direkte Demokratie stärkt unser demokratisches System, denn sie ermöglicht mehr Mitbestimmung in konkreten Belangen der Stadtgesellschaft und unabhängig von Parteipräferenzen. Deshalb verbessert die rot-rot-grüne Koalition in Berlin das Abstimmungsgesetz.

Der Gesetzentwurf setzt die Vereinbarungen zu „Mehr direkte Demokratie für Berlin“ aus der Koalitionsvereinbarung um. Er sieht Änderungen des Abstimmungsgesetzes und im Bezirksverwaltungsgesetz vor. Ziel ist, das Zusammenspiel von direkter und repräsentativer Demokratie zu verbessern und die Verbindlichkeit und Transparenz der direkten demokratischen Verfahren zu erhöhen.

Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:

• Volksentscheide sollen künftig grundsätzlich zeitgleich mit Wahlen durchgeführt werden, die innerhalb von acht Monaten nach dem Volksbegehren anstehen.
• Erstmals werden feste Fristvorgaben für die amtliche Kostenschätzung (zwei Monate) und die Zulässigkeitsprüfung des Volksbegehrens (fünf Monate) eingeführt.
• Das Recht zur Änderung oder Nachbesserung eines Volksbegehrens ist nunmehr ausdrücklich geregelt, um das Verfahren transparenter zu machen und zu straffen.
• Künftig soll es eine Kostenerstattungsregelung nach dem Vorbild anderer Bundesländer geben. Danach wird ein Anteil der Kosten erstattet, die für die Informierung der Öffentlichkeit aufgebracht wurden.
• Die Anzeigepflicht von Spenden Dritter an die Trägerin des Volksbegehrens wird durch eine Anzeigepflicht für den Einsatz von Eigenmitteln ergänzt, um mehr Transparenz zu schaffen.
• Auch auf Bezirksebene werden direktdemokratische Verfahren gestärkt. So wird z.B. geregelt, dass einem als zulässig festgestellten Bürgerbegehren nicht durch die Geltendmachung der Eingriffsrechte oder die Einleitung eines Feststellungsverfahrens seitens des Senats oder des zuständigen Senatsmitglieds die Grundlage entzogen werden kann, es also zulässig bleibt und ggf. mit einem Bürgerentscheid abgeschlossen werden kann.
• Die Trägerin eines Volksbegehrens erhält künftig das Recht, von den Bezirksämtern die wesentlichen Gründe für die Ungültigkeit von Unterschriften erläutert zu bekommen.
• Für den Fall der Durchführung eines Volksentscheids wird die verpflichtende Veröffentlichung einer Informationsschrift in leicht verständlicher Sprache vorgesehen, die das Abstimmungsverfahren erklärt. Diese Regelung stellt einen Baustein zur Förderung einer gleichberechtigten politischen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen dar.