Neue Ehrenamts- und Vereinshilfen für gemeinnützige Organisationen

Diese Hilfen sind dringend notwendig, um gemeinnützige Organisationen zu unterstützen, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten gerieten. Ich habe mich als Mitglied im Abgeordnetenhaus dafür eingesetzt und freue mich, dass es nun soweit ist.

Ab dem 1. Oktober 2020 können gemeinnützige Vereine und Organisationen „Ehrenamts- und Vereinshilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie" online bei der IBB beantragen. Diese Hilfe wird für existenzbedrohliche Liquiditätsengpässe zur Verfügung gestellt, die zwischen dem 17. März und dem 30. September 2020 durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Es können Zuschüsse zunächst von 1.000 bis zu einer Höhe von 20.000 Euro gewährt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Dafür stellt der Berliner Senat durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin Mittel in Höhe von insgesamt 4,9 Mio. Euro zur Verfügung. Die Ehrenamts- und Vereinshilfen werden auf Antrag in Form von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Härten gewährt und voraussichtlich im November ausgezahlt.

Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz in Berlin, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und als steuerbegünstigt anerkannt sind, in denen ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt, die sich zur Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement und zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen und sich gegen Diskriminierung, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen, die glaubhaft machen können, dass Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie zu Existenzbedrohung führen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei Schwierigkeiten oder auch wenn es erfolgreich läuft, können sich Vereine gerne bei mir melden.