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Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co Enteignen - Genossenschaften sind nicht betroffen!

Manche behaupten, dass durch das Volksbegehren auch die Genossenschaften enteignet würden. Das ist nicht korrekt!

 

DIE LINKE. Berlin unterstützt das Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co Enteignen und setzt sich gleichzeitig für starke Genossenschaften ein. Denn diese leisten einen wichtigen Beitrag für bezahlbares Wohnen und stabile Mieten. Sie werden daher von einer Vergesellschaftung nicht betroffen sein.

Die Fakten sind:

Das Volksbegehren und seine Unterstützer:innen möchten Genossenschaften von der Vergesellschaftung grundsätzlich ausnehmen!

Die Initiator:innen des Volksbegehrens wollen einen Gesetzentwurf, der die Genossenschaften rechtssicher schützt.

Der Zweck einer Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz ist bei Genossenschaften bereits erfüllt. Damit ist eine Vergesellschaftung von Genossenschaften grundgesetzlich ausgeschlossen.

Hier nochmal zum Nachlesen.

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